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| ::: Sparen Sie sich ihren Eintrag, wenn ihre Seiten kein Impressum besitzen ::: |
Das muss in einem Impressum enthalten sein
Immer wieder müssen wir Seiten ablehnen, da sie kein oder gültiges Impressum besitzen. Bevor Sie ihre Seite anmelden, sollten sie überprüfen, ob ihre Seite ein gültiges Impressum besitzt. Ansonsten könnten Sie abgemahnt werden. Es ist somit in Ihrem eigenen Interesse.
Folgendes muss ein Impressum nach § 5 TmG enthalten:
- Name und Anschrift; bei juristischen Personen wie bei einer GmbH zusätzlich Nennung der Rechtsform und Name und Anschrift der Vertretungsberechtigten
- Kontaktdaten und zwar unbedingt sowohl elektronische (E-Mail-Adresse) als auch Ihre Postadresse mitsamt Telefon- und Faxnummer
- Handelsregisternummer ? soweit Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist
- Für Angehörige verkammerter Berufe: die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
- Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer - soweit vorhanden
Das Impressum darf nicht versteckt und muss in der Regel von der ersten Seite mit einem Link ersichtlich sein.
Der Stadtsnack
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| ::: In eigener Sache ::: |
Leider kam es häufig vor, dass Erinnerungsmails nicht ihren Absender fanden. Nach einem Jahr erhalten Sie eine solche Mail aus dem System, zur Überprüfung, ob ihre Seite noch existiert. Es kam in der Vergagenheit häufiger vor, dass wir oft Mail delivery erhalten haben.
Dadurch sehen wir uns gezwungen, nur noch die Mail-Adresse in Ihrem Impressum zu akzeptieren. Das erleichtert uns die Arbeit und die Pflege der Datenbank.
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